Arbeitgeber*innen

Veranstaltungen

  • Aufenthaltsrechtliche Übergänge bei Geflüchteten: Wie geht es nach dem Chancenaufenthalt weiter? - Webinar von NIFA plus in Kooperation mit NUiF

    Ende 2022 ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Damit wurde für Geduldete, die sich seit mindestens 5 Jahren in Deutschland aufhalten, eine neue Möglichkeit für einen langfristigen Aufenthalt eingeführt. Während der 18-monatigen Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG sollten die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnisse bei nachhaltiger Integration erfüllt werden. Wie sieht die Situation heute aus? Wie viele Geduldete konnten bisher vom Chancen-Aufenthalt profitieren? Welche Herausforderungen gibt es auf dem Weg? Antworten auf diese und weitere Fragen bieten wir Ihnen in unserem bevorstehenden Webinar.
    11:00 - 12:00
    online
  • Online-Seminar für Arbeitgeber*innen: Die Ausbildungsduldung

    Ob Geflüchtete arbeiten dürfen, hängt von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Mit einer „normalen“ Duldung dürfen Geflüchtete zwar arbeiten und eine Ausbildung machen, sind aber ggfs. von Abschiebung bedroht. Über die Ausbildungsduldung sind Geflüchtete während ihrer Ausbildung vor Abschiebung geschützt und können nach erfolgreichem Abschluss zudem als ausgebildete Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Damit stehen sie Ihnen längerfristig als Fachkraft zur Verfügung. Das Online-Seminar informiert Sie als Arbeitgeber*innen über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen einer Ausbildungsduldung.
    16:00 - 17:30
    online