Projektangebote von NIFA plus für Multiplikator*innen

  • Schulungen

    Im Rahmen des Projekts NIFA plus bieten wir zielgruppenspezifische und bedarfsorientierte Schulungen an für u.a.

    • Arbeitgebende zur Einstellung und nachhaltigen Beschäftigung Geflüchteter
    • Mitarbeitende der Arbeitsverwaltung zu rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Integration 
    • Akteure am Übergang Schule-Beruf zur Begleitung junger Geflüchteter 
    • Haupt- und Ehrenamtliche zur stufenweisen und nachhaltigen Begleitung Geflüchteter in Arbeit und Ausbildung

    In unserem Veranstaltungskalender finden Sie alle aktuell geplante Schulungstermine:                                                        https://www.werkstatt-paritaet-bw.de/veranstaltungen  

    Wenn Sie Interesse an einer anderen Schulung oder auch an einer Inhouse-Schulung für eigene Gruppen haben, kontaktieren Sie uns gerne. 

    Hinweis: Die NIFA plus-Schulungen werden im Rahmen des Programms „WIR − Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und können somit für die Teilnehmer*innen kostenlos angeboten werden. Bei Inhouse-Schulungen für eigene Gruppen können allerdings Kosten für eine etwaige Raumbuchung, Workshop-Material und ggf. Reise- sowie Übernachtungskosten für die Referent*innen anfallen.

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  • strukturelle Kooperationen

  • Fachberatung

    Die sozial- und arbeitsmarktpolitischen Anforderungen an Multiplikator*innen aus dem Bereich berufliche Teilhabe von Geflüchteten sind seit einigen Jahren erheblich gestiegen. Damit rückt die Fachberatung als qualitätssicherndes und -entwickelndes Unterstützungssystem in den Fokus. Das Projekt NIFA plus bietet eine Fachberatungsstelle für überregionale Anfragen von Multiplikator*innen und Betrieben zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten. 

    Wir unterstützen Sie bei Fragen zu:

    • Arbeitsmarkzugang während und nach Abschluss des Asylverfahrens                                                                                                Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung Geflüchteter? Wer darf wann arbeiten? Welche sprachlichen Voraussetzungen sind für unterschiedliche Ausbildungen notwendig? Was bedeuten die unterschiedlichen Aufenthaltspapiere für eine Einstellung? Wo soll eine Arbeitserlaubnis beantragt werden? Was ist ein Arbeitsverbot?

    • Zugang zu Bildung und Qualifizierungsmaßnahmen                                                                                                                               Welche Sprachkurse gibt es für geflüchtete Menschen? Welche spezifischen Angebote gibt es für junge Geflüchtete? Welche Programme und Bildungsprojekte stehen Menschen mit Arbeitsverbot offen? Wie erfolgt der Zugang zu finanzierten Bildungsmaßnahmen? Welche lokalen Akteure, Projekte und Angebote können unterstützen? Welche Möglichkeiten der Kompetenzfeststellung gibt es? Wer unterstützt bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse? Wie ist der Hochschulzugang für geflüchtete Personen geregelt? Welche Fördermöglichkeiten gibt es vor und während der Ausbildung?

    • Aufenthaltsrechtliche Themen                                                                                                                                                                  Was ist eine Duldung, was eine Gestattung, was eine Aufenthaltserlaubnis? Wer ist zuständig? Welche Voraussetzungen müssen für eine Ausbildungsduldung erfüllt sein? Wie geht es nach einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung weiter? Welche weiteren Bleiberechtsmöglichkeiten gibt es für Geduldete? Wann und wie kann man eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Was ist das Chancenaufenthaltsrecht? Welche Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung stehen Personen nach dem Chancenaufenthalt offen? Welche Regelungen gibt es für Menschen aus der Ukraine? 

    • Sozialleistungen für Geflüchtete                                                                                                                                                                Was ist das Asylbewerberleistungsgesetz? Wie und wann erfolgt der Wechsel von AsylbLG zu SGB II? Was sind Analogleistungen? Wer ist für die Grundsicherung nach dem SGB II berechtigt? Für welche Zielgruppen ist die Arbeitsagentur zuständig, für welche das Jobcenter? Welche Beratungsansprüche haben Personen nach dem SGB III und dem SGB II? Wie ist der Zugang zur Selbstständigkeit? 

    • Flucht und Inklusion (im Aufbau)                                                                                                                                                              Welche rechtlichen Zugänge zu Teilhabeleistungen haben geflüchtete Menschen? Welcher Träger ist für die Erbringung der konkreten Sozialleistungen zuständig? Wie stellt man eine Schwerbehinderung fest? Wie lassen sich die Rechte der Betroffenen durchsetzen? Welche Beratungsangebote und Unterstützungsstrukturen gibt es? 


    Die fachliche Beratung in Rahmen von NIFA plus richtet sich an Arbeitgeber*innen, Ehren- und Hauptamtliche sowie alle Multiplikator*innen, die Fragen rund um arbeitsmarktbezogene Begleitung und Beschäftigung von Geflüchteten haben. Die Beratung kann dabei helfen, Ihre Fragen zur beruflichen Teilhabe von geflüchteten Menschen zu beantworten und Ihr fachliches Wissen zu erweitern. Wir informieren ebenso über geplante Veranstaltungen und Schulungsangebote von NIFA plus und geben Informationen über nützliches Material, Anlaufstellen, Arbeitshilfen und weitere Literatur sowie Informationsquellen zum Thema berufliche Teilhabe von Geflüchteten. 

    Der Angebotsflyer steht Ihnen hier zur Verfügung: https://www.werkstatt-paritaet-bw.de/publikationen/angebotsflyer-ueberregionale-fachberatungsstelle-nifa-plus

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