Am 27. Mai 2025 traf das Projekt NIFA plus auf Sozialpädagog*innen des Projekts INSAperspektive, welches Inhaftierte an vier Standorten in Baden-Württemberg bei der beruflichen Orientierung und Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung unterstützt – darunter auch Personen mit Fluchterfahrung.
Gerade bei straffällig gewordenen Geflüchteten ist die rechtliche Situation oft besonders komplex. Aufenthaltsstatus, Wohnsitzauflagen, mögliche Arbeitsverbote – all das stellt Fachkräfte vor Herausforderungen an der Schnittstelle von Straf-, Aufenthalts- und Sozialrecht.
Ziel des Treffens war es, sozialpädagogischen Fachkräften praxisrelevantes Wissen zum Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten zu vermitteln und zugleich den fachlichen Austausch zu fördern. NIFA plus bot inhaltliche Impulse zu rechtlicher Bedeutung der unterschiedlichen Aufenthaltspapiere und deren Auswirkungen auf Perspektiven in Deutschland, zum Zugang zu Sozialleistungen, d.h. Voraussetzungen und Einschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und der Sozialgesetzbücher und zum Beschäftigungserlaubnisverfahren: Zuständigkeiten, Ablauf und typische Stolpersteine im Genehmigungsprozess. Darüber hinaus war Raum für den fachlichen Austausch über Einzelfälle sowie für Fragen aus der Praxis. Beide Projekte profitierten von der Expertise des jeweils anderen.
Weitere Informationen zu den Projekten finden Sie hier:
- zum Projekt INSAperspektive: INSAperspektive | Werkstatt PARITÄT gemeinnützige GmbH
- zum Projekt NIFA plus: NIFA Plus
Das Projekt INSAperspektive wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus in Baden-Württemberg gefördert.
Das Projekt „NIFA plus: Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten“ wird im Rahmen des Programms „WIR − Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.