Wer erhält ein Bleiberecht nach § 25a AufenthG?

Junge Menschen, die eine Duldung besitzen und weitere Voraussetzungen erfüllen, können ggf. eine Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte
Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) erhalten. Diese Aufenthaltserlaubnis können Sie bei der Ausländerbehörde beantragen.